Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen

Haben Sie gerade renoviert und möchten Sie zum Beispiel Ihre Malerrechnungen von der Steuer absetzen? Kein Problem, denn dies ist durchaus möglich. Entweder, Sie kennen sich aus und erstellen jedes Jahr selber Ihre Steuererklärung, oder aber Sie greifen auf die Hilfe von einem Profi zurück.

Welche Handwerkerrechnungen kann man von der Steuer absetzen?

Die Liste der handwerklichen Tätigkeiten, die steuerlich absetzbar sind, ist groß. Nachfolgend ein paar Beispiele: Beginnen wir mit Arbeiten an der Substanz. Hierzu gehören Renovierungen, Instandsetzungen an Innen- und Außenwänden, Reparaturen an der Fassade, am Dach und auch an der Garage. Weiterhin können Sie den Anstrich von Fenster- und Türen geltend machen. Auch Bodenbeläge können bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Ganz gleich, ob Sie repariert werden müssen, oder ob Sie sich für einen vollkommen neuen Belag entscheiden.

Was ist absetzbar?

Grundsätzlich sind nur die Lohnkosten der Handwerker absetzbar. Das benötigte Arbeitsmaterial kann hier nicht geltend gemacht werden. Wir, die Baudekoration Heislitz, beachten daher schon bei der Rechnungserstellung, dass wir die anfallenden Kosten für den Arbeitslohn und das Arbeitsmaterial trennen und einzeln mit getrennter Mehrwertsteuer aufführen. Mehr Tipps zum Thema „Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen“ erhalten Sie im Internet oder bei Ihrem Steuerberater.